Wie ist das so mit der Panoramafreiheit?
Viele werden es letztes Jahr gehört haben, die EU hätte es gerne das man vorher um Erlaubnis fragen muss bevor man z.B den Ulmer Münster ablichtet. und wenn man das nicht getan hat, also um Erlaubnis zu fragen dann darf man z.B auch vom Eigentümer des Ulmer Münsters verklagt werden auf Zahlungen, das ganze natürlich nur wenn man das Foto kommerziell nutzt bzw als Portfolio Item auf z.B 500px oder Facebook hoch lädt. Nun gab es da letztes Jahr eine gigantische Petition und das europäische Parlament lenkte dann zum Glück ein, allerdings noch nicht bindend, so erreichte uns vor 2 Monaten wieder eine Petition in der gebeten wurde seine Sicht der Dinge der EU per Website mitzuteilen. Ist also unser Recht als Fotograf auf die Panoramafreiheit gefährdet?
Aktuell nein, in einem Urteil vom OLG Köln vom 23 Oktober in dem eine Dame geklagt hatte weil jemand ein Kreuzfahrtschiff der Firma Aida fotografiert habe um diese Bilder dann kommerziell zu verwenden.
Das OLG befand dass das kommerzielle Fotografieren des Aida Kussmundes mit der Panoramafreiheit durch § 59 UrhG gedeckt ist das Gericht kam zu der Auffassung das dieses Schiff genauso zu sehen wäre wie eine Straßenbahn oder ein Omnibus der mit Werbung beklebt wäre, da diese im öffentlichen Stadtbild zwangsläufig für die Öffentlichkeit zu sehen sind, muss man damit rechnen das jemand Fotos davon schießen würde um sie eben zu verwenden.
in Deutschland gilt aktuell also das man alles an Gebäuden fotografieren darf, allerdings kann natürlich der Besitzer des Grundstückes oder Gebäude welches betreten wird stets von seinem Hausrecht gebraucht machen und Fotografen eben einen Verweis aussprechen.
EU weit gibts es auch Beschränkungen da jedes Land seine Panoramafreiheit individuell geregelt hat z.B. Frankreich dort ist es verboten den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, es empfiehlt sich also vorher Infos einzuholen bevor man in den Urlaub fährt
Achtung bei der sog People Fotografie gibt es andere Gesetzeslagen, dieser Artikel bezieht sich auf Gebäude Vehikel und andere Denkmäler